Schwangerschaft und Geburt

Finanzen für das junge Familienglück

Damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: unsere Finanztipps rund um Schwangerschaft & Geburt.

Schwangerschaft - finanziell vorsorgen

Um sich nach der Geburt voller Vorfreude und ohne große Sorgen in das Familienleben stürzen zu können, sollten Sie vorher einige organisatorische Punkte bedenken. Auf der einen Seite stehen Ihnen gesetzlicher Schutz und Unterstützung in Form von Mutterschutz und Elterngeld zu. Auf der anderen Seite besteht noch viel eigener Handlungsbedarf. Wir haben hier die wichtigsten finanziellen Fragen zusammengefasst:

  • Welche Erstausstattung brauche ich? Und wie teuer wird es ungefähr?
  • Benötigen wir eine größere Wohnung?
  • Ist das Zimmer fertig oder wollen wir noch renovieren?
  • Brauchen wir ein größeres Auto (vielleicht sogar mit Schiebetür)?
  • Möchten wir für das Baby Geld anlegen?

 

Wir sind Ihnen bei der finanziellen Planung dieser und weiterer Punkte gerne behilflich. Mit der Genossenschaftliche Beratung finden wir gemeinsam Ihren individuellen Finanzplan.


Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit - was steht mir zu?

Damit auch in der letzten Phase der Schwangerschaft alles gut geht, hat der Gesetzgeber den Mutterschutz eingerichtet. Dieser beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen, bei Frühgeburten werden die Tage ergänzt, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. In dieser Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot - die (werdende) Mutter darf also nicht arbeiten.

Damit auch finanziell alles passt, bekommen festangestellte Frauen in dieser Zeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Direkt nach dem Mutterschutz können Sie bis zu drei Jahre in die Elternzeit gehen, und Ihren Nachwuchs selbst zu Hause betreuen. Das gilt ebenfalls für den Vater. Die Zeit kann auch zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden und muss nicht direkt nach dem Mutterschutz beginnen. Elternzeit bedeutet, dass Sie gar nicht bis maximal 30 Wochenstunden arbeiten - allerdings müssen Sie die Bedingungen beachten, beispielsweise rechtzeitig vorher bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen.

Während der Zeit nach der Geburt steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld zu. Dieses soll den Verdienstausfall nach der Geburt zu einem bestimmten Teil ausgleichen und damit den Start in das Familienleben erleichtern.

Zu diesen Themen finden Sie weitergehende Informationen bei Ihrer Krankenkasse und dem Bundesamt für Familie. Genaue Voraussetzungen und gute Rechner zu diesen Themen finden Sie auch hier:


Geburt - Start ins Familienleben

Mit der Geburt beginnt ein neues Kapitel in Ihrem Leben: vieles wird sich nun ändern. Auch finanziell können Änderungen auf Sie zukommen.

  • Wie möchte ich nach dem Mutterschutz weiter machen? Ist Elternzeit / Elterngeld eine Option oder möchte ich gleich wieder voll durchstarten?
  • Welche finanzielle Unterstützung steht mir zu / habe ich beantragt?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen nun monatlich (Windeln, Babynahrung, etc.)?
  • Möchten Großeltern / Paten etwas für den Sprössling anlegen?
  • Welche Ersparnisse möchte ich für mein Neugeborenes zurücklegen?

 

Bei allen Fragen zur finanziellen Situation und Planung sind wir Ihnen gerne behilflich. Auf Augenhöhe beraten wir Sie und finden Ihre individuelle Finanzplanung - damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ihre Familie.

PS: Als kleine Aufmerksamkeit erhalten Sie von Ihrem Berater ein Geschenke-Set und einen 25-Euro-Gutschein. Sollte uns die Geburt noch unbekannt sein, geben Sie uns gerne Bescheid!