Zinsgleitklausel für private Girokonten

Variabler Sollzins

Bei einem variablen Sollzins ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.


Referenzzinssatz ist der Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist.


Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im nächsten Quartalsende und dann alle drei Monate jeweils zum Quartalsende überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,00 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen.


Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit erhalten.
Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinsänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen von 3 Monaten, beginnend am nächsten Quartalsende, über die Anpassung unterrichten.