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Mitarbeiterin in einer Buchhandlung schaut auf ihr Smartphone

Wichtige Information zur Umstellung  der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Aufgrund gesetzlicher Anforderungen stellen wir zum 1. Januar 2027 Konto- und Darlehensabrechnungen für unsere Firmenkundschaft auf die E-Rechnung um.

Das bedeutet für Sie:

  • Ihre Abrechnungen erhalten Sie künftig ausschließlich in unserem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS oder EBICS).
  • Eine Übermittlung der Rechnungen an eine von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

 

Wichtig:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Online-Zugang bereits eingerichtet ist. Falls noch nicht vorhanden, richten Sie diesen zeitnah ein.

 

  •  Der Online-Zugang für Firmenkunden wird nicht pauschal für das Unternehmen eingerichtet, sondern immer für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person, die für das Unternehmen handelt. Prüfen Sie daher bitte rechtzeitig, ob für die entsprechende Person bereits ein Zugang besteht oder ob dieser noch eingerichtet werden muss.

 

FAQ

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist seit 2025 eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Entscheidend ist, dass die Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und dadurch automatisch elektronisch verarbeitet werden können. Nur wenn diese technischen Anforderungen erfüllt sind, gilt ein Dokument rechtlich als E-Rechnung.

Für Unternehmen bedeutet das: Rechnungen müssen so erstellt und verarbeitet werden, dass die enthaltenen Daten digital ausgelesen und in Buchhaltungs- oder ERP-Systemen weiterverarbeitet werden können. Die E-Rechnung ist damit ein wichtiger Baustein für digitale Rechnungsprozesse, automatisierte Buchhaltung und effiziente Unternehmensabläufe.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen elektronischen Formaten: Eine PDF-Rechnung per E-Mail gilt seit 2025 nicht als E-Rechnung, sondern nur als sonstige elektronische Rechnung. Das gilt auch für Dateiformate wie .tif, .jpeg oder .docx. Diese Formate sind zwar digital, enthalten aber in der Regel keine strukturierten, maschinenlesbaren Rechnungsdaten. Für eine echte E-Rechnung ist deshalb ein standardisiertes, maschinenlesbares Format erforderlich.

Kurz erklärt:

  • E-Rechnung = strukturierte, maschinenlesbare elektronische Rechnung
  • PDF, JPG, TIFF oder DOCX = keine E-Rechnung im rechtlichen Sinn
  • Ziel = automatische Verarbeitung, weniger manuelle Arbeit, mehr Effizienz
Welche Kontoarten sind von der Umstellung betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Wo können Kontoabrechnungen im OnlineBanking bzw. in der VR BankingApp eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Ist der Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf die Kontoauszüge?

Die Umstellung der Kontoabrechnung hat keine Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus den Abruf Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form. Bei Umstellungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert, wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?

Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.
  • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 
Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?

Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.

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