Unsere Organe und Gremien

Seit der Gründung im Jahr 1896 gestalten die Menschen aus der Region die Geschiche unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Frank Ostertag
Martin Spils
Wolfgang Etrich

Unsere Vision

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihr Ansprechpartner Nr. 1 für finanzielle Dienstleistungen in der Region zu sein. Dabei wollen wir unsere Mitglieder und Kunden begeistern. Begeisterung erreichen wir sowohl durch regionale Präsenz als auch durch kunden- und bedarfsorientiertes Denken und Verhalten.

Die Nähe zum Kunden zu suchen und seine Erwartungen durch unsere persönliche Betreuung und ganzheitliche Beratung als leistungsstarker Partner mit maßgeschneiderter Beratung zu erfüllen, das zeichnet uns aus.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Übersicht der Aufsichtsratsmitglieder

Ralf Oltmann (Vorsitzender) Henry Punke
Ralf Guttmann (stellv. Vorsitzender)
Stefanie Radtke
Dr. Henning Behrens (stellv. Vorsitzender) Karin Schulze
Johannes Lenzschau Dieter Suhrkamp
Hergen Pannemann Sabine Quaß
Andreas Reiners Hergen Kämena
Frank Dallmann Antje Krützkamp-Kubainsky

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.